Allgemeine Hinweise

Die Samtgemeinde Harsefeld stellt für sich und die nachfolgenden Kommunen diesen Dienst im Internet bereit. Die Abbuchung bei zahlungspflichtigen Vorgängen erfolgt, auch für die anderen teilnehmenden Kommunen, im Namen der Samtgemeinde Harsefeld über die Sparkasse Vest oder über die gewählten Bezahlsysteme.
Teilnehmende Kommunen:
Gemeinde Drochteren, Samtgemeinde Fredenbeck, Samtgemeinde Horneburg, Samtgemeinde Lühe und Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten.

Bitte lesen Sie die allgemeinen Hinweise sorgfältig. Das Gleiche gilt für die Hinweise zum Datenschutz, denen Sie erst zustimmen müssen, um im Vorgang fortfahren zu können. Klicken Sie dazu bitte das entsprechende Häkchen an.

Beachten Sie bitte, dass eine Beantragung nur bei der zuständigen Gemeinde erfolgen kann.

Wollen Sie eine neue Wohnung anmelden, so muss dies in der neuen Gemeinde erfolgen.

Um eine missbräuchliche Nutzung der Online-Beantragung von Dokumenten oder Bescheinigungen zu verhindern, erfolgt der Versand immer nur an die im Melderegister gespeicherte Anschrift Ihrer Haupt- oder alleinigen Wohnung.

Für viele Anträge ist eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt nicht mehr notwendig. Sollte dies im Einzelfall notwendig sein, erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis.

Manche Leistungen des Einwohnermeldeamtes sind kostenlos, wie zum Beispiel die Beantragung von Übermittlungssperren. Für andere Leistungen müssen Gebühren entrichtet werden, wie zum Beispiel für die Ausstellung einer Meldebescheinigung. Sie werden bei der Beantragung noch einmal darauf hingewiesen. Die Entrichtung dieser Gebühr erfolgt ebenfalls online, halten Sie deshalb bitte Ihre Kontodaten bereit.

Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.